Abo-Bedingungen und Klauseln sind eine feine Sache, man kann eigentlich alles reinschreiben, auch das man (in dem Fall Sony) sich das Recht vorbheält, Preise für PlayStation Plus-Abonnements einseitig und ohne triftigen Grund zu ändern. Ebenfalls kann man (in diesem Fall wieder Sony) die Anzahl und Verfügbarkeit der angebotenen Spiele jederzeit ändern.
Die Verbraucherzentrale hat in Berlin dagegen geklagt und Recht bekommen. beide Klauseln sind rechtswidrig.
Demnach können Preiserhöhungen nur mit Zustimmung der Abonnenten umgesetzt werden. In dem aktuellen Fall sollten neue Preise automatisch nach 60 tagen nach Versand einer Informations E-Mail gelten. Die zweite strittige Klausel ist, dass Sony die Anzahl und Verfügbarkeit der im Abo enthaltenen Spiele und Online-Funktionen jjederzeit und ohne Vorankündigung ändern kann. Der Konzern wollte das sogar als "Vorteil" für die Abonnenten vor Gericht verkaufen. Allerdings ist eine dermaßen weitgefasste Befugniss zur Änderung der Leistungen für die Abonnenten nicht zumutbar,
Allerdings ist der Sieg für die Verbraucher noch nicht perfekt, Sony wehrt sich dagegen und hat eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (Az III ZR 160/24) eingelegt.