Loot-Boxen sind zur Pest geworden - und insgesamt nur ein Vehikel um richtiges Glücksspiel durch die Hintertür in Videospiele einzuschmuggeln. Was anfangs nur den Handy-Spielen vorbehalten war, tritt vermehrt immer stärker auch in Konsolenspielen auf - vor allem, in Games, die man zum Premium Preis von 80€ erwirbt. Prominente Beispiele sind hier FIFA von EA Sports und die NBA 2K Reihe von 2K Games. In beiden gibt es Spielmodi, die nichts anderes als Glücksspiel sind - im Fall von NBA 2K gibt es sogar einarmige Banditen und Roulette-Räder.
Komischerweise sind beide Spiele von der USK als unbedenklich eingestuft wurden und mit einer Kennzeichnung "Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG" versehen. Langsam wacht jedoch auch Vater Staat auf und will stärker gegen Loot-Boxen vorgehen. Dazu hat die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) den "Dialog" mit Anbietern solcher Software angeschoben. Im Fokus stehen dabei die Vorsorgemaßnahmen, mit denen die Anbieter junge Spieler vor risikoträchtigen Kauffunktionen wie Lootboxen schützen.
Um jetzt mal die BzKJ zu zitieren:
In Online-Spielen eingesetzte Kauffunktionen oder glücksspielähnliche Mechanismen wie Lootboxen können für Kinder und Jugendliche eine entwicklungsbeeinträchtigende und möglicherweise sogar jugendgefährdende Wirkung entfalten. So können sie zu einem Kontrollverlust über finanzielle Ausgaben führen und die Entwicklung eines exzessiven Spielverhaltens begünstigen. Darüber hinaus bergen gerade glücksspielähnliche Elemente die Gefahr eines Übergangs zu Online-Glücksspielen und dem damit verbunden Risiko der Glücksspielsucht. Diese sogenannten Interaktionsrisiken sind vergleichsweise neue Gefährdungsphänomene, die Kinder und Jugendliche wie auch ihre Eltern oft nicht oder nicht ausreichend kennen.
Die BzKJ initiiert nun das Gespräch mit relevanten Anbietern, um Kenntnis über deren konkrete Ausgestaltung notwendiger Schutzoptionen für Kinder und Jugendliche zu erlangen. Grundlage dafür ist das novellierte Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:
„Das neue Jugendschutzgesetz stellt uns ein breites Instrumentarium für den Umgang mit Interaktionsrisiken wie exzessiver Nutzung oder Kostenfallen zur Verfügung. Es umfasst zum Beispiel die Begleitung der Umsetzung von Anbieterpflichten und auch Orientierungshilfen für Kinder und Jugendliche sowie für Eltern. Klar ist: Die Verantwortung für ein sicheres digitales Umfeld für Kinder und Jugendliche liegt nicht nur bei Eltern, Staat und Zivilgesellschaft. Auch die Anbieter müssen sie mittragen.“
So enthält das novellierte Jugendschutzgesetz systemische Vorsorgepflichten für bestimmte Anbieter (z. B. sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesysteme), deren Umsetzung die BzKJ überprüft. Eine mögliche Vorsorgemaßnahme, die von vielen Spieleplattformen bereits angeboten wird, ist beispielsweise die Option für Eltern, finanzielle Ausgaben technisch einzuschränken. Eine solche Maßnahme kann bei guter Ausgestaltung in Games zumindest enthaltenen Kostenfallen bzw. einem Verlust der Kontrolle über Ausgaben entgegenwirken.
Eine Orientierungshilfe bieten beispielsweise die durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes eingeführten Zusatzhinweise bei Alterskennzeichen. Die ausgewiesene Altersstufe für einen Film oder ein Spiel soll künftig durch Informationen ergänzt werden, die Eltern auf einen Blick über darin enthaltene Risiken informieren. Bei Games kann dies beispielsweise ein Hinweis auf Nutzungsfunktionalitäten wie Lootboxen oder Kauffunktionen sein.
Besonders prägnant ist der letzte Absatz, in dem man quasi ein Zusatzkennzeichnen in Aussicht stellt - sprich das eigentliche Spiel wie FIFA ist dann nach wie vor "Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG" aber daneben prangt dann ein kleines Kennzeichnen nach dem Motto: "Achtung, kann süchtig und arm machen". Also liebe BzKJ: Das ist kein Jugendschutz, das ist Kapitulation vor dem Markt und verhindert in keiner Weise diese Praktiken, vielmehr werden Hersteller dazu ermutigt, so etwas in ihre Spiele einzubauen.